Liefer- und oder Leistungsvertrag (mit auflösender Bedingung) Alle weiteren Vertragsbestandteile hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten haben weiterhin und ebenso Bestand Laut BEG-Förderrichtlinie dürfen vor dem Förderantrag keine Baumaßnahmen begonnen werden und keine (Abschlags-)Zahlungen erfolgen
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1. 14 Wie sieht eine Musterformulierung für die aufschiebende bzw . . . Die genaue Formulierung einer aufschiebenden bzw auflösenden Bedingung steht den Vertragsparteien frei Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden bzw auflösenden Bedingung wird von den beiden Durchführern BAFA und KfW aber anerkannt:
Lieferungs- Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung: Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beantragen wird
LIEFER- LEISTUNGSVERTRAG - sv-cortnum. de Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu Lieferungen und oder Leistungen dienen der Umsetzung eines Sanierungsvorhabens, für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW beantragen wird
Lieferungs- oder Leistungsvertrag bei Antragstellung Lieferungs- oder Leistungsvertrag bei Antragstellung Mit der neuen BEG-EM muss zum Zeitpunkt der Antragstellung schon ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen
Liefer- und oder Leistungsvertrag Alle weiteren Vertragsbestandteile hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten haben weiterhin und ebenso Bestand Es dürfen vor der Förderzusage keine Baumaßnahmen begonnen werden und keine (Abschlags-)Zahlungen erfolgen
Aufschiebende ODER Auflösende Bedingung Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [Baumaßnahme*], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beantragen wird