Grundsätze der Aktenführung in der Bundesverwaltung In seinem Urteil über Zugang zu Akten des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl 20 hat das Bundesverwaltungsgericht konstatiert, über die zu wahrenden allgemeinen Grundsätze ord-nungsgemäßer Aktenführung und einschlägige besondere rechtliche Vorgaben, wie im vorliegen-
VI. Die Informationstätigkeit im System des Verwaltungshandelns che Handlungen“ (vorbereitende, unterstützende oder überwachende Maßnahmen) und Unterlassungen dazu zählen, sofern ein funktioneller Zusammenhang mit hoheitlichen Tätigkeiten (typisierten Hoheitsakten) gegeben ist Zu generalisierend daher VfSlg 16 104 2001, wenn es darin heißt: „Die hoheitliche Verwaltung handelt dabei in jenen Rechts-
OGH: Zu Ansprüchen nach § 1330 ABGB iZm hoheitlicher Tätigkeit Die Beantwortung dieser Frage erfordert vielmehr eine Differenzierung danach, ob das als Grundlage für einen behaupteten Anspruch (hier nach § 1330 ABGB) herangezogene Verhalten als Ausübung hoheitlicher Tätigkeit zu beurteilen ist
5. 2 Hoheitsrechtliche Aufgaben (Abs. 2 Nr. 1) - rehm Verlag Aus den zuvor dargelegten Überlegungen folgt zugleich, dass folgende Tätigkeiten unstreitig keine Ausübung hoheitlicher Befugnisse darstellen: 62 Bloße Hilfstätigkeiten innerhalb der Verwaltung, die vorwiegend technisch geprägt sind und eher beiläufigen Charakter haben, weil sie eine eigene Entscheidung nicht oder lediglich in
Hoheitliche Aufgaben | NRW-Justiz Unter hoheitlichen Aufgaben sind die Tätigkeiten zu verstehen, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat Die Ausübung hoheitlicher Aufgaben ist als ständige Aufgabe i d R Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem Dienst- und
Der Verwaltungsakt I - Grundlagen - JURACADEMY Als Hoheitlich ist die Maßnahme zu qualifizieren, wenn die Behörde einseitig von den ihr zustehenden öffentlich-rechtlichen Befugnissen Gebrauch macht (also abzugrenzen von ausgehandelten Vereinbarungen) Ziel der behördlichen Tätigkeit muss die unmittelbare Herbeiführung einer Rechtsfolge sein, dann ist eine Regelung gegeben