Allgemeine Ordnungs- u. Gewerbeangelegenheiten - Landeshauptstadt Magdeburg Die Zuständigkeit für die Durchführung der Gesetze zur Gefahrenabwehr ergibt sich aus den bundesrechtlichen, landesrechtlichen und kommunalrechtlichen Vorschriften, insbesondere aus: §§ 88 ff des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen Anhalt (SOG LSA), der Verordnung über die Regelung von
Gesetze und Verordnungen - Landesportal Sachsen-Anhalt Mit dem dem Portal Landesrecht Sachsen- Anhalt stellt Sachsen- Anhalt interessierten Nutzern des Landesportals Sachsen- Anhalt die geltenden Gesetze und Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie Gerichtsentscheidungen des Landes zur Recherche bereit
SOG LSA - lexaris. de Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20 Mai 2014 (1) Die Sicherheitsbehörden und die Polizei haben die gemeinsame Aufgabe der Gefahrenabwehr, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt
SOG LSA,ST - Sicherheits- und Ordnungsgesetz | anwalt24. de Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) Gliederungs-Nr In der Fassung der Bekanntmachung vom 20 Mai 2014 (GVBl LSA S 182, 380) Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27 Februar 2023 (GVBl LSA S 50) (1) Nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 27 Februar 2023 (GVBl
§ 9 SOG LSA, Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme - Gesetze des . . . (1) Die Sicherheitsbehörden und die Polizei können eine Maßnahme selbst oder durch einen beauftragten Dritten unmittelbar ausführen, wenn der Zweck der Maßnahme durch Inanspruchnahme der nach den §§ 7 oder 8 Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann Die von der Maßnahme betroffene Person ist unverzüglich zu unterrichten
SOG LSA - beck-online SOG LSA SOG LSA Änderungsverzeichnis; Inhaltsübersicht (redaktionell) Inhaltsübersicht (amtlich) Erster Teil Aufgaben und allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 12) Zweiter Teil Allgemeine und besondere Befugnisse (§§ 13 - 48a) Dritter Teil Vollzug (§§ 49 - 52) Vierter Teil Zwang (§§ 53 - 68a) Fünfter Teil Schadensausgleich, Erstattungs- und Ersatzansprüche (§§ 69 - 75) Sechster Teil
1 Landesrecht - Landesportal Sachsen-Anhalt Im Vorschrifteninformationssystem finden sich alle vom Landtag von Sachsen-Anhalt beschlossenen geltenden Gesetze und aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassene Rechtsverordnungen der Landesregierung und ihrer Mitglieder (VIS LSA Teil I) Dieses ist wie folgt gegliedert:
Inhaltsverzeichnis Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) 11 4 1 Allgemeines 11 4 2 Anwendungsbereich und Subsidiarität 12 des SOG LSA 4 3 Unterscheidung von Aufgaben 19 und Befugnissen 4 4 Aufgenommene Rechtsvorschriften 20 zum SOG LSA 5 Gesetz des Sachsen-Anhalt Landes über Versammlungen und Aufzüge (VersammlG LSA) 21 5 1 Verfassungsrechtliche Vorgaben 21 5 2 Umsetzung im Landesversammlungsgesetz 24 6 Gesetz zur