Homepage - Zuständige Länderbehörden im Fahrpersonalrecht - Bundesamt . . . Betriebssitz im Inland befindet, erteilen die für die Überwachung und den Vollzug zuständigen Verwaltungsbehörden der jeweiligen Bundesländer Auskünfte über die Bestimmungen und Regelungen im Fahrpersonalrecht Die Adressen der zuständigen Länderbehörden haben wir hier für Sie zusammengestellt
Das Landesamt für Verbraucherschutz kontrolliert Lenk- und Verbesserungen für Lkw-Fahrer vergangenen Jahr – auch unter Pandemie-Bedingungen - hinsichtlich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Personen- und Straßengüterverkehr beraten und kontrolliert Die entsprechend den ge etzlichen Vorgaben
Landesportal Sachsen-Anhalt - Das LVwA Das Landesverwaltungsamt wurde am 1 Januar 2004 auf Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt gebildet und hat seinen Hauptsitz in Halle (Saale) Die Behörde mit circa 1 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist für die vielseitigen Aufgaben im Land zuständig
Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt kontrolliert die . . . Auch im Jahr 2025 hat das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) wieder mit Kontrollen und Beratungen dazu beigetragen, die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen und die Gesundheit der Fahrerinnen und Fahrer zu schützen
Fahrpersonalrecht - Bundesamt für Logistik und Mobilität Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) überwacht die Einhaltung des Fahrpersonalrechts, insbesondere die Lenk- und Ruhezeiten Es ist auch zuständig für die diesbezüglichen Bußgeldverfahren gegen ausländische Betroffene
Das Landesamt für Verbraucherschutz kontrolliert Lenk- und Ruhezeiten . . . Auch im Jahr 2024 wird das Landesamt für Verbraucherschutz seinen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Fahrerinnen und Fahrer leisten und wieder mit Kontrollen und Beratungen dazu beitragen, die Straßen für alle Verkehrsteilnehmer sicherer zu machen
Landesamt für Verbraucherschutz in Sachsen-Anhalt kontrolliert LKW . . . Das Landesamt für Verbraucherschutz hat im vergangenen Jahr – auch unter Pandemie-Bedingungen – hinsichtlich der Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Personen- und Straßengüterverkehr beraten und kontrolliert
Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte: Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen