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- § 99 HGO, Vorläufige Haushaltsführung - Gesetze des Bundes . . .
§ 99 HGO, Vorläufige Haushaltsführung Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Online-Datenbanken und Software aktueller Rechts- und Wirtschaftsinformationen: Urteile, Gesetze, Fachpresseauswertung, Competitive Intelligence, Wissensmanagement für Städte und Gemeinden, Sozialversicherungsträger, Behörden und Universitäten
- § 99 HGO, Vorläufige Haushaltsführung | anwalt24. de
§ 99 HGO - Vorläufige Haushaltsführung Bibliographie Titel Hessische Gemeindeordnung (HGO) Amtliche Abkürzung HGO Normtyp Gesetz Normgeber Hessen Gliederungs-Nr 331-1 (1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die Gemeinde 1
- § 99 Vorläufige Haushaltsführung - kommunalbrevier. de
(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht öffentlich bekannt gemacht, so darf die Gemeinde nur die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere ihre Investitionstätigkeit, für die im Finanzhaushalt eines Vorjahres
- PdK He B-1 | HGO § 99 Erläuterungen - beck-online
3 Ermächtigungen bezüglich der Steuern, deren Sätze für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind (§ 99 Abs 1 Nr 2 HGO) 4 Ermächtigungen bezüglich der Kredite (§ 99 Abs 1 Nr 3, Abs 2 HGO) 5 Ermächtigungen bezüglich der Personalwirtschaft (§ 99 Abs 3 HGO) 6
- Kommunales Haushaltsrecht; Hinweise zur Anwendung der . . .
Gemeindeordnung (HGO) - Sechster Teil - 1 Um die einheitliche Anwendung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des Sechsten Teils der HGO zu erleichtern, werden nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände die nachfolgenden Hinweise erlassen 2 Kommunen, die Entschuldungshilfen nach dem Schutzschirmgesetz erhalten, wenden die
- 1. Gesetzliche Vorschriften zum Haushaltsplan
Haushaltsführung nach § 99 HGO Für die Dauer der vorläufigen Haushaltsführung gilt folgendes: Verwaltungshaushalt Es darf nur über 80 % der Ausgabeansätze des Verwaltungshaushalts durch Auftragsvergaben, Be-stellungen bzw sonstige vertragliche Abschlüsse verfügt werden Vermögenshaushalt
- HGO – Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der . . .
Amtliche Abkürzung: HGO Neugefasst: 07 03 2005 Gültig ab: 01 04 2005 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16
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