Umgang mit Mitarbeiterfotos nach Kündigung des Jobs Verwendung der Fotos für „Ansprechpersonen“ oder auf einer „Kontakt-Seite“, z B im Vertrieb oder als Kontaktstelle für Fragen zum Bewerbungsmanagement, wäre dieser Zweck nach Ausscheiden aus dem Unternehmen eindeutig entfallen – somit läge die Löschung nahe
Wann müssen Arbeitgeber Fotos von ausgeschiedenen Mitarbeitern von der . . . Die Darstellung von Mitarbeitern auf Fotos, auf denen sie individuell gezeigt werden, greift in das Recht auf informatielle Selbstbestimmung (eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts) ein Darüber hinaus wird in das Recht am eigenen Bild eingegriffen
Mitarbeiterbilder nach dem Ausscheiden: Rechtliche Vorgaben und . . . Um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss eines sogenannten Model-Release-Vertrages In diesem kann geregelt werden, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum die Bilder verwendet werden dürfen und ob eine Vergütung erfolgt
Arbeitnehmer-Fotos auf der Firmenwebseite: Was ist erlaubt . . . Die Firma macht Fotos vom Arbeitnehmer und verwendet diese u a auf der Webseite Der Arbeitnehmer scheidet später aus dem Unternehmen aus “Plötzlich” fordert der Ex-Arbeitnehmer die Herausgabe bzw Löschung der Fotos sowie Schadensersatz
Fotos: Anspruch auf Datenlöschung nach Ausscheiden aus dem . . . Das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers wird verletzt, wenn ein Arbeitgeber persönliche Daten und Fotos des ausgeschiedenen Arbeitnehmers weiter auf seiner Homepage präsentiert Der Arbeitgeber löschte die Daten von der Homepage, nicht aber von der Website im Rahmen des News Blogs
Veröffentlichung von Mitarbeiterbildern nach der Kündigung: Was . . . Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass sie Bilder ehemaliger Mitarbeiter nicht ohne weiteres weiterverwenden dürfen In diesem Beitrag klären wir, welche rechtlichen Vorgaben gelten und wie Arbeitgeber sich absichern können
Veröffentlichung von Videoaufnahmen des Arbeitnehmers nach Ausscheiden . . . Um es vorwegzunehmen – in den meisten Fällen lauter die Antwort: er darf es! Grundsätzlich dürfen Aufnahmen nur mit Einwilligung des Betroffenen verbreitet und zur Schau gestellt werden Dies gilt auch für Mitarbeiter Fotos und Videos Für die Einwilligung hat der Arbeitgeber die Beweislast
Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos nach Kündigung Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat sich mit der Frage beschäftigt, ob Mitarbeiter-Fotos unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb von der Unternehmens-Webseite gelöscht werden müssen oder nicht