Asylantrag in Deutschland stellen - Rechtsgrundlage und Gründe Um Asyl in Deutschland zu erhalten, muss der Betroffene einen entsprechenden Asylantrag stellen und einen Asylgrund haben Ein Asylantrag meint einen schriftlichen, mündlichen oder auf andere Weise geäußerten Willen eines Ausländers, wonach er in Deutschland die Anerkennung als Asylberechtigter sowie internationalen Schutz nach § 13 AsylG
BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Persönliche . . . Nur in besonderen Fällen ist der Asylantrag schriftlich beim Bundesamt zu stellen Dies betrifft Asylsuchende, die einen Aufenthaltstitel mit einer Gesamtgeltungsdauer von mehr als sechs Monaten besitzen, die sich in Haft oder sonstigem öffentlichen Gewahrsam, die sich in einem Krankenhaus, einer Heil- oder Pflegeanstalt oder
Asylantrag; Alles zum Verfahren und zur Vorgehensweise Personen, die in Deutschland ohne gültiges Aufenthaltsrecht eingereist sind und nunmehr aus bestimmten Gründen in Deutschland bleiben möchten, müssen einen sogenannten Asylantrag stellen
Asylantrag und Asylberechtigung – Hinweise und Asylgründe Hierbei handelt es sich um eine Person, die noch vor hat einen Asylantrag zu stellen Derjenige ist somit nicht einmal als Asylantragsteller beim BAMF erfasst Asylbewerber
Asylantrag in Deutschland stellen: Ein umfassender Ratgeber Es ist ratsam, sich von einem auf Asylrecht spezialisierten Anwalt beraten und vertreten zu lassen, um Ihre Chancen in einem Berufungsverfahren zu verbessern Es gibt verschiedene Arten von Schutz, die in Deutschland gewährt werden können, einschließlich der Anerkennung als Flüchtling, subsidiären Schutzes und des nationalen Abschiebeschutzes
Wie läuft ein Asylverfahren ab? an Es bleibt Ihnen dann noch die Möglichkeit, innerhalb einer Woche einen Antrag bei Gericht zu stellen, um die Abschiebung zu verhindern Ist Deutschland für Ihr Asylverfahren zuständig, erklärt das Amt aber, dass Ihr Antrag unbegründet ist, werden Sie aufgefordert, das Land innerhalb von 30 Tagen zu verlassen
Das Asylverfahren in Deutschland: Schema des Ablaufs Zudem können die Behörden überprüfen, ob der Asylsuchende bereits in einem anderen EU-Mitgliedsland einen Asylantrag gestellt hat, es sich also um einen sogenannten Dublin-Fall handelt Trifft dies zu, so ist Deutschland für das Asylverfahren nicht zuständig und kann eine Überstellung in das entsprechende EU-Land beantragen